- Projektvorbereitung
- Planung
- Ausführungsvorbereitung
- Ausführung
- Projektabschluss
Projektmanagement ist die Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mitteln für die Abwicklung eines Projektes. Das Projektmanagement gliedert sich in Projektsteuerung und Projektleitung.
- Auswahl der Fachplaner
- Feststellung der Leistungsumfangs und Definition der Planungsziele
- Überprüfung der Fachplanerleistungen auf Übereinstimmung mit den Projekt- und Kostenzielen
- Zusammengefasste Berichterstattung an den Auftraggeber
- Prüfung und Freigabe der Fachplanerrechnungen
Generalplanung umfasst die organisatorische und fachliche Zusammenführung der im GP-Vertrag gemeinsam vergebenen Leistungen.
- Grundlagenanalyse Tragwerksplanung
- Vorentwurf
- Konstruktionsentwurf
- Einreichplan
- Ausführungsplan
Die Leistungen der Tragwerksplanung umfassen die statisch-konstruktive Bearbeitung für Neubauten, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen von Hoch-, Industrie-, Wasser- und Sonderbauten.
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Koordinieren der an der Bauaufsicht fachlich Beteiligten
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Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplansfür die Bauabwicklung
- Dokumentation des Bauablaufs
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Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen
- Organisation der Abnahme der Bauleistungen
- Übergabe des Objekts
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Vertretung der Interessen des Auftraggebers und die Ausübung des Hausrechts.
- Projektleitung im Sinne BauKG §9 (1)
- Planungskoordination
- Baustellenkoordination
Alle 3 Bereiche umfassen die Obsorge für die Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung nach AschG § 7 und ÖN B 2107 von der Planungsphase bis zum Projektende.
Koordination der Tätigkeiten zum Schutz der Arbeitnehmer, zur Verhütung von Unfällen und berufsbedingten Gefährdungen zwischen den einzelnen Arbeitgebern (Auftragnehmer, Gewerke) sowie das Veranlassen der gegenseitigen Information.